Makleralleinauftrag

Makleralleinauftrag – Erfolgreicher Immobilienverkauf mit Rieger Immobilien in Bremen

Inhaltsverzeichnis

Ein Haus oder eine Wohnung in Bremen zu verkaufen, ist meist eine größere Sache, als viele denken – vor allem, wenn es sich um eine vermietete Immobilie handelt. Ein Makleralleinauftrag bedeutet, dass der Eigentümer exklusiv einen einzigen Makler beauftragt, der dann mit voller Energie und klarer Strategie den Verkauf übernimmt. Gerade in Bremen ist das ein echter Vorteil – und Rieger Immobilien bringt hier nicht nur Erfahrung und Fachwissen, sondern auch eine angenehm persönliche Note ins Spiel. Wer Wert auf Transparenz und individuelle Betreuung legt, ist bei Rieger Immobilien wirklich gut aufgehoben.

Mit einem Makleralleinauftrag gibt’s keine doppelten Wege oder Missverständnisse – auch beim Verkauf einer vermieteten Immobilie oder eines Mehrfamilienhauses bleibt alles klar geregelt. Der beauftragte Makler übernimmt Bewertung, Vermarktung, Besichtigungen und Verhandlungen. Für Eigentümer ist das ziemlich entspannt: Sie haben einen festen Ansprechpartner und können sich sicher sein, dass ihre vermietete Wohnung oder ihr vermietetes Haus nicht beliebig auf dem Markt herumgereicht wird.

Rieger Immobilien hebt sich vor allem durch ehrliche Beratung und echte Marktkenntnis ab. Sie begleiten den gesamten Prozess – von der ersten Einschätzung bis zum Notartermin – und behalten dabei immer die Interessen des Eigentümers im Blick. Gerade in Bremen, wo der Markt manchmal unübersichtlich wirkt, ist das Gold wert. Besonders wichtig ist, dass der Eigentümer alle Rechte und Pflichten als Vermieter kennt und die aktuellen Mieter über den Eigentümerwechsel informiert werden müssen.

Zentrale Punkte

  • Ein Makleralleinauftrag schafft klare Zuständigkeiten – kein Durcheinander, auch beim Hausverkauf mit Mietern.
  • Lokale Marktkenntnis, persönliche Betreuung und ehrgeizige Planung machen den Unterschied.

Makleralleinauftrag: Definition, Arten und Vorteile

Mit einem Makleralleinauftrag wird festgelegt, dass nur ein Makler exklusiv beauftragt wird für den Verkauf einer Immobilie. Das sorgt für mehr Übersicht und Struktur im Verkaufsprozess – auch beim Verkauf eines vermieteten Hauses. Je nach Vertragsart bleibt dem Eigentümer mehr oder weniger Spielraum, selbst aktiv zu werden.

Was ist ein Makleralleinauftrag?

Der Makleralleinauftrag ist eine spezielle Form der Maklerverträge: Der Eigentümer verzichtet darauf, weitere Makler einzuschalten, und beauftragt exklusiv einen Makler mit dem Verkauf oder der Vermietung. Anders als bei offenen Verträgen dürfen keine weiteren Makler hinzugezogen werden. Das ist besonders relevant, wenn die Immobilie vermietet ist und bestehende Mietverhältnisse berücksichtigt werden müssen.

Der beauftragte Makler verpflichtet sich, aktiv zu werden – Exposé, Inserate, Besichtigungen, das volle Programm. Im Gegenzug verpflichtet sich der Eigentümer, alle Interessenten an den Makler zu verweisen. So bleibt die Vermarktung in einer Hand. Dabei ist zu beachten, dass der Eigentümer das bestehende Mietverhältnis nicht einfach auflösen kann – Mieter haben oft ein Vorkaufsrecht oder andere Schutzrechte.

Meist wird der Auftrag schriftlich fixiert, inklusive Laufzeit, Leistungen und Kündigungsfristen in Schriftform. Wichtig ist, dass beide Seiten wissen, was sie tun (und lassen) müssen: Der Makler vermarktet, der Eigentümer hält sich zurück.

Arten des Makleralleinauftrags: Einfach vs. Qualifiziert

Es gibt den einfachen und den qualifizierten Makleralleinauftrag. Beide sichern dem Makler Exklusivität, aber beim einfachen Alleinauftrag darf der Eigentümer noch selbst verkaufen, solange der Käufer nicht vom Makler kommt. Beim qualifizierten läuft alles nur noch über den Makler – das ist vor allem dann sinnvoll, wenn Diskretion oder eine gezielte Ansprache besonders wichtig sind.

MerkmalEinfacher AlleinauftragQualifizierter Alleinauftrag
Selbstverkauf durch Eigentümererlaubtausgeschlossen
Exklusive Beauftragungjaja
Kontrolle über Vermarktunghochsehr hoch
EignungStandardfall im Verkauffür sensible oder diskrete Objekte

Beim einfachen Alleinauftrag bleibt der Eigentümer handlungsfähig, solange kein geeigneter Interessent vom Makler gemeldet wird. Der qualifizierte Alleinauftrag schließt das komplett aus – hier läuft alles über den Makler. Wer Wert auf Kontrolle, Diskretion und eine wirklich einheitliche Strategie legt, ist mit der qualifizierten Variante besser beraten, gerade beim Verkauf eines vermieteten Hauses oder einer vermieteten Wohnung. Denn hier gilt: Der neue Eigentümer muss das bestehende Mietverhältnis übernehmen und kann Mieter nicht einfach kündigen.

Vorteile eines Makleralleinauftrags für den Immobilienverkauf

Mit einem Alleinauftrag ist klar, wer was macht. Der beauftragte Makler steckt mehr Energie in die Vermarktung – logisch, denn er weiß, dass sich die Arbeit auch lohnt. Für Eigentümer heißt das: feste Ansprechpartner, klare Infos, weniger Chaos – auch beim Verkauf mit Mietern oder bei vermieteten Objekten.

Man bekommt regelmäßige Updates, sieht, wie die Vermarktung läuft, und kann sich auf eine professionelle Strategie verlassen. Gerade bei besonderen oder hochpreisigen Immobilien macht das den Unterschied. Die Verantwortung ist eindeutig verteilt, und der Verkauf läuft meist reibungsloser ab. Auch die Wertminderung durch bestehende Mietverhältnisse wird realistisch eingeschätzt.

Ablauf, Vertragsdetails und Zusammenarbeit mit Rieger Immobilien

Rieger Immobilien begleitet Eigentümer in Bremen von der ersten Beratung bis zum Notartermin. Sie setzen auf nachvollziehbare Abläufe, faire Vertragsbedingungen und eine offene Zusammenarbeit. Besonders wichtig sind die Dauer des Vertrags, die Provision und ein klarer Plan für den Verkauf – auch beim Verkauf einer vermieteten Wohnung oder eines Hauses mit Mietern.

Typischer Ablauf beim Makleralleinauftrag

Bei Rieger Immobilien startet alles mit einem persönlichen Kennenlernen. Ziele, Preisvorstellungen, Besonderheiten der Immobilie – etwa ob sie vermietetes Haus zu verkaufen ist oder Mieter ein Vorkaufsrecht haben – das wird ehrlich besprochen. Danach nimmt der Makler die Immobilie genau unter die Lupe, erstellt ein Marktwertgutachten und entwickelt eine individuelle Strategie. Hier merkt man schnell: Standardlösungen gibt’s bei Rieger nicht.

Alle Unterlagen werden gesammelt, und die Vermarktung läuft dann über verschiedene Kanäle: Onlineportale, lokale Kontakte, vorgemerkte Kaufinteressenten. Rieger Immobilien organisiert Besichtigungen, prüft Interessenten und übernimmt die Verhandlungen. So bleibt der Eigentümer immer auf dem Laufenden, ohne sich mit Details aufhalten zu müssen. Dabei wird auch berücksichtigt, dass der Kauf die Miete nicht bricht und bestehende Mietverträge weiterlaufen.

Regelmäßige Updates sind selbstverständlich. Wenn ein Käufer gefunden ist, begleitet Rieger Immobilien die Vertragsvorbereitung bis zum Notartermin. Durch den exklusiven Auftrag bleibt die Verantwortung klar – und der Service ist spürbar persönlicher als bei vielen anderen Maklern.

Laufzeit, Kündigung und Vertragslaufzeit

Ein Makleralleinauftrag läuft normalerweise drei bis sechs Monaten, kann aber individuell angepasst werden. Diese Zeit reicht in der Regel aus, um die Immobilie vernünftig zu vermarkten – auch beim Verkauf einer vermieteten Immobilie. Nach Ablauf endet der Vertrag automatisch, es sei denn, beide Seiten wollen verlängern.

Eine Kündigung vor Ablauf ist meist nur bei schwerwiegenden Gründen möglich, etwa wenn der Makler seine Pflichten nicht erfüllt. Die Details dazu sollten klar im Vertrag stehen – nichts ist ärgerlicher als spätere Diskussionen. Wichtig ist auch, dass Mietern mindestens 24 Stunden vorher Besichtigungen angekündigt werden.

Für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen reicht laut BGB (§ 126b) eine Vereinbarung in Textform – also auch per E-Mail, solange klar ist, dass der Eigentümer die Maklerleistung will. Individuelle Absprachen, etwa zu Verlängerungen oder Sonderrechten wie Sonderkündigungsrecht oder Kündigung aufgrund von Eigenbedarf, lassen sich als Individualvereinbarung ergänzen.

Maklerprovision, Kosten und Pflichten aller Parteien

Die Maklerprovision liegt bei Rieger Immobilien in Bremen meist bei 3 bis 3,57 % des Kaufpreises pro Partei, inklusive Mehrwertsteuer. Verkäufer und Makler teilen sich die Provision je nach Absprache. Gezahlt wird erst, wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist – das ist fair.

Kommt kein Verkauf zustande, kann eine Aufwandsentschädigung fällig werden, wenn das im Vertrag steht. Damit werden etwa Marketingkosten oder Exposés abgedeckt – versteckte Kosten gibt’s bei Rieger Immobilien aber nicht, alles ist vorher klar geregelt.

Der Makler dokumentiert alle Vermarktungsschritte und betreut Interessenten offen und ehrlich. Der Verkäufer verpflichtet sich, während der Laufzeit nicht selbst zu verkaufen oder andere Makler einzuschalten – das exklusive Mandat bleibt also gewahrt. Das gilt auch beim Verkauf eines Hauses mit Mietern, da der Eigentümer das bestehende Mietverhältnis nicht einfach auflösen kann.


MaklerprovisionVergütung bei erfolgreichem VerkaufNach Vertragsabschluss
AufwandsentschädigungNur bei vertraglicher VereinbarungBei Nichtverkauf oder Kündigung
WerbekostenBestandteil der VermarktungIn Provision enthalten oder separat geregelt

Risiken, Nachteile und Alternativen zum Makleralleinauftrag

Klar, ein Makleralleinauftrag bringt Struktur – aber es gibt auch Nachteile eines Makleralleinauftrags. Wer unterschreibt, bindet sich exklusiv und verzichtet der Eigentümer darauf, die Immobilie selbst zu verkaufen. Selbst wenn ein geeigneter Interessent ohne Makler gefunden wird, kann je nach Vertrag trotzdem eine Provision oder sogar Schadensersatz fällig werden. Das ist schon eine Hausnummer.

Ein weiteres Risiko sind schwammige Formulierungen in der Individualvereinbarung. Ist diese nicht wasserdicht, kann der Vertrag unwirksam sein. Und wenn der beauftragte Makler dann noch monatelang wenig tut, fühlt sich eine zu lange Laufzeit schnell wie ein Klotz am Bein an.

Alternativen gibt es natürlich auch: Der allgemeine Maklerauftrag lässt mehrere Makler parallel ran, was manchmal zu wildem Durcheinander führt. Der Eigentümer kann hier die Makler einzuschalten, die er möchte, und behält die Freiheit, seine Immobilie zu verkaufen. Allerdings fehlen hier die Vorteile eines exklusiven Mandats.

Häufig gestellte Fragen zum Maklervertrag (FAQ)

Im Kern regelt ein Makleralleinauftrag die exklusive Zusammenarbeit zwischen Makler und Auftraggeber. Die Zuständigkeiten sind klar, die Laufzeiten fix, und die Leistungen werden konkret festgelegt – das macht den Verkaufsprozess einer Immobilie oft planbarer.

Welche Vorteile bietet ein Makleralleinauftrag bei dem Verkauf einer Immobilie?

Mit einem Makleralleinauftrag gibt’s einen Ansprechpartner, der alles steuert. Das sorgt für eine einheitliche Strategie und weniger Stress mit doppelten Anfragen oder widersprüchlichen Infos. Datenschutz bleibt dabei übrigens auch eher gewahrt – alles läuft über eine Hand.

Ein strukturierter Prozess kann die Chancen für einen schnellen Verkauf erhöhen. Weil der Makler exklusiv beauftragt ist, steckt er oft mehr Energie in Präsentation, Besichtigungen und Verhandlungen. Das zahlt sich meist bei Preis und Verkaufsdauer aus – zumindest, wenn’s der richtige Makler ist.

Die Maklerprovision richtet sich nach dem Verkaufspreis. In Bremen zum Beispiel teilen sich Verkäufer und Makler die Provision meistens – es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart.

Bei Rieger Immobilien gibt’s vor Vertragsabschluss eine glasklare Info zu allen Konditionen. Zusätzliche Kosten? Nur, wenn Sonderleistungen gewünscht werden – sonst bleibt’s bei der Provision und eventuell einer Aufwandsentschädigung.

Typisch sind drei bis sechs Monate – genug Zeit für Bewertung, Exposé und Vermarktung. Sollte der Verkauf länger dauern, kann man den Vertrag unkompliziert verlängern. Die Details zum Ablauf der Laufzeit und Kündigung stehen im Vertrag – und da sollte man ruhig mal genauer hinschauen.

Bei Rieger Immobilien gibt’s das Rundum-sorglos-Paket: Marktanalyse, Exposé-Erstellung, Inserate auf den gängigen Portalen, Besichtigungen, Bonitätsprüfungen – alles dabei. Was wirklich heraussticht: Die regelmäßigen Reportings halten Eigentümer immer auf dem Laufenden. So bleibt man nicht im Dunkeln, sondern weiß, was Sache ist. Diese Transparenz und der persönliche Draht sind definitiv ein Alleinstellungsmerkmal der Serviceleistungen des Maklers.

Eigentlich lässt sich der Makleralleinauftrag meistens erst zum Ende der vereinbarten Laufzeit ordentlich kündigen. Kommt es aber zu echten Pflichtverletzungen – zum Beispiel, wenn der Makler einfach nicht liefert, was er versprochen hat – kann der Eigentümer auch außerordentlich kündigen.

Worauf man unbedingt achten sollte: Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen, und die im Vertrag festgelegten Fristen sind einzuhalten. Bei Verträgen, die online oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, gibt’s übrigens ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Wer sich unsicher ist oder einen wirklich verlässlichen Partner sucht, sollte mal bei Rieger Immobilien vorbeischauen – hier bekommt man ehrliche Beratung und klare Kommunikation, was heute gar nicht mehr selbstverständlich ist.

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