Hausverkauf in Bremen

Hausverkauf mit Wohnrecht in Bremen

Inhaltsverzeichnis

Ein Hausverkauf mit Wohnrecht ist ein spezieller Fall im Immobilienrecht. Während der Eigentümer die Immobilie verkaufen möchte, bleibt eine andere Person berechtigt, darin zu wohnen – manchmal befristet, oft lebenslang. Das bedeutet: Das Haus wechselt den Besitzer, aber der Wohnberechtigte darf weiterhin in den Räumen bleiben.

Gerade in Bremen, wo Immobilien stark nachgefragt sind, stellt sich für Käufer und Verkäufer die Frage, wie sich ein bestehendes Wohnrecht auf den Wert der Immobilie, den Kaufvertrag und die Vermarktung auswirkt. Wer die Unterschiede zwischen Wohnrecht, Wohnungsrecht und Nießbrauch kennt, kann bessere Entscheidungen treffen und Stolperfallen vermeiden.

Wollen Sie Ihre Immobilien verkaufen?

Wir helfen Ihnen gerne bei dem Verkauf Ihrer Immobilien in Bremen.

Was bedeutet ein Wohnrecht beim Hausverkauf?

Das Wohnrecht ist im

BGB (§§ 1090 ff.)
geregelt. Es erlaubt einer Person, ein
Haus oder eine Wohnung zu bewohnen, ohne
Eigentümer zu sein.

  • Wohnrecht vertraglich vereinbart: gilt nur zwischen den
    Vertragsparteien und endet meist beim Eigentümerwechsel.
  • Wohnrecht im Grundbuch eingetragen: bleibt auch nach
    dem Verkauf bestehen. Käufer müssen es akzeptieren.

Ein eingetragenes Wohnrecht
ist nicht übertragbar, kann nicht vermietet werden und gilt nur für die
berechtigte Person sowie deren enge Angehörige.

Unterschiede: Wohnrecht, Wohnungsrecht, Nießbrauch

  • Wohnrecht: Nutzung bestimmter Räume oder des gesamten
    Hauses, nur zur eigenen Wohnnutzung.
  • Wohnungsrecht: enger gefasst, meist nur für eine
    Einliegerwohnung.
  • Nießbrauch: geht weiter – erlaubt auch Vermietung und
    wirtschaftliche Nutzung.

Diese Unterschiede sind entscheidend,
wenn man ein Haus mit Wohnrecht verkaufen möchte.

Befristete oder lebenslange Formen des Wohnrechts

Es gibt zwei Hauptvarianten:

  1. Befristetes Wohnrecht – endet zu einem bestimmten
    Datum. Käufer wissen, ab wann sie die Immobilie frei nutzen
    können.
  2. Wohnrecht auf Lebenszeit – endet erst mit dem Tod des
    Berechtigten. Dieses lebenslange Wohnrecht macht den
    Verkauf meist schwieriger.

Ein unbefristetes Wohnrecht
wird praktisch wie ein lebenslanges behandelt.

Ablauf beim Hausverkauf mit Wohnrecht in Bremen

Der Ablauf ähnelt einem normalen
Verkauf einer Immobilie, hat aber Besonderheiten:

  1. Wertermittlung: Das Wohnrecht wird berechnet
    und mindert den Marktwert.
  2. Vermarktung: Makler müssen Interessenten auf das
    bestehende Wohnrecht hinweisen.
  3. Notarvertrag: Alle Details zum Wohnrecht werden
    notariell festgehalten.
  4. Grundbuch: Der neue Eigentümer wird eingetragen, das
    Wohnrecht bleibt bestehen.

Rolle des Grundbuchs

Nur ein im Grundbuch
eingetragenes Wohnrecht
gilt auch nach dem Verkauf. Käufer können die
Belastung einsehen. Das schützt den Wohnberechtigten und verpflichtet den
Käufer, das Recht zu akzeptieren.

Wert der Immobilie beim Hausverkauf mit Wohnrecht

Ein Wohnrecht wirkt sich stark auf
den Wert der Immobilie aus. Käufer können sie nicht sofort
selbst nutzen, Banken verlangen oft mehr Eigenkapital.

  • Typische Wertminderung: 20–50 %.
  • Je jünger der Wohnberechtigte, desto höher der Abschlag.
  • Beispiel: Verkehrswert 400.000 €, Wert des Wohnrechts
    120.000 € → Verkaufspreis ca. 280.000 €.

Wohnrecht berechnen

Die Berechnung erfolgt über den
Barwert:

Wohnrechtswert =
Jahreskaltmiete × Rentenbarwertfaktor

  • Jahreskaltmiete: 12.000 €
  • Faktor (z. B. 9,95 bei 12 Jahren Restnutzungsdauer)
  • Ergebnis: 119.400 €

Dieser Betrag wird vom Verkehrswert
abgezogen. Tabellen des Statistischen Bundesamts helfen bei der Berechnung.

Steuerliche Aspekte

Der Kapitalwert der Immobilie
wird steuerlich berücksichtigt
, wenn ein Wohnrecht eingetragen ist.

  • Verkäufer: geringerer steuerpflichtiger Gewinn beim Verkauf
    einer Immobilie
    .
  • Käufer: können den reduzierten Kaufpreis als Anschaffungskosten
    ansetzen.
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer: Ein Wohnrecht senkt den Kapitalwert und
    damit auch die Steuerlast.

Eine steuerliche Beratung ist
dringend zu empfehlen.

Rechte und Pflichten

Rechte des Wohnberechtigten

  • Darf die Immobilie bewohnen, meist lebenslang.
  • Keine Kündigung möglich.
  • Nutzung nur zur eigenen Wohnzwecken, keine Vermietung.
  • Trägt Nebenkosten wie Strom, Heizung, Wasser.

Pflichten des neuen Eigentümers

  • Muss das Wohnrecht respektieren.
  • Darf die Immobilie verkaufen, aber nur mit Wohnrecht.
  • Größere Reparaturen bleiben seine Aufgabe.

Alternativen und Modelle beim Hausverkauf mit Wohnrecht

  1. Hausverkauf am freien Markt: Käufer akzeptieren das
    Wohnrecht, Preis ist reduziert.
  2. Verkauf an Kinder oder Familie: Häufig in Bremen,
    flexibel gestaltbar.
  3. Verkauf an Bank oder Investoren: Banken oder Fonds
    kaufen Immobilien mit Wohnrecht, oft mit speziellen Modellen.
  4. Wohnrecht verkaufen oder aufheben: Wohnberechtigter
    verzichtet gegen Abfindung.
  5. Alternativen zum Hausverkauf mit Wohnrecht:
    • Nießbrauch
    • Teilverkauf (bis zu 50 %)
    • Rückmietung nach Verkauf

Praktische Tipps für einen erfolgreichen Hausverkauf mit Wohnrecht

  • Professionelle Wertermittlung mit Barwertberechnung.
  • Rechts- und Steuerberatung frühzeitig einbinden.
  • Transparenz gegenüber Käufern – klare Infos zu
    Nebenkosten und Pflichten.
  • Makler mit Erfahrung in Bremen nutzen.

Typische Fehler vermeiden

  • Wert ohne Abzug kalkulieren.
  • Wohnrecht nicht im Grundbuch sichern.
  • Steuerliche Folgen ignorieren.
  • Kaufinteressenten unzureichend informieren.

Erfahrungen aus der Praxis

In Bremen läuft vieles über Familien:
Eltern verkaufen an Kinder, behalten aber ein Wohnrecht auf Lebenszeit.
Bei Fremdkäufern ist der Hausverkauf trotz Wohnrecht
schwieriger, oft mit deutlichen Preisabschlägen.

FAQ – Häufige Fragen zum Hausverkauf mit Wohnrecht

Welche rechtlichen Aspekte sind wichtig?

Ein eingetragenes Wohnrecht bleibt bestehen. Nur ein vertragliches endet beim Eigentümerwechsel.

Über die Jahreskaltmiete und den Rentenbarwertfaktor.

Ja, der Kapitalwert der Immobilie wird steuerlich niedriger angesetzt.

Nein. Nur mit Zustimmung des Berechtigten und Löschung im Grundbuch.

Käufer übernehmen die Belastung und müssen das Wohnrecht akzeptieren.

Fazit

Ein Haus mit Wohnrecht verkaufen bedeutet immer, dass Käufer und Verkäufer Kompromisse eingehen müssen. Das Wohnrecht bleibt bestehen, solange es im Grundbuch eingetragen ist. Der Wert der Immobilie sinkt, aber es gibt verschiedene Modelle, um dennoch erfolgreich zu verkaufen – sei es am freien Markt, innerhalb der Familie oder über Banken und Investoren.

Mit klaren Absprachen, realistischer Preisberechnung und professioneller Beratung lässt sich auch ein Hausverkauf mit lebenslangem Wohnrecht erfolgreich gestalten.

Vergleiche Einträge