Grundsteuer in Bremen: Was die neue Reform für Eigentümer bedeutet
Inhaltsverzeichnis
Ab 2025 gilt in Bremen eine neue Grundsteuer. Sie ist Teil der bundesweiten Reform, die endlich für fairere Bewertungen aller Grundstücke sorgen soll. Viele Eigentümer fragen sich, wie sich das konkret auf ihre jährlichen Kosten auswirkt. Die Reform sorgt dafür, dass die Gesamtsteuereinnahmen in Bremen zwar stabil bleiben, aber die individuelle Steuerlast sich – je nach Lage und Wert – durchaus spürbar verschieben kann.
Die Bewertung basiert jetzt auf aktuellen Grundstücks- und Gebäudewerten, nicht mehr auf den uralten Zahlen aus den 1960ern. Das macht die neuen Bescheide deutlich marktnäher. Für etwa die Hälfte der Grundstücke sinkt die Grundsteuer, für andere steigt sie. Wer Eigentum in Bremen besitzt, kann also mit transparenteren Regeln und einer faireren Berechnung rechnen – auch wenn das Ergebnis manchmal überrascht.
Zentrale Erkenntnisse
- Die Reform orientiert sich an aktuellen Grundstückswerten.
- Die individuelle Steuer kann je nach Lage spürbar steigen oder sinken.
- Ab 2025 gibt’s neue Bescheide mit moderner Berechnungsgrundlage.
Die neue Grundsteuerreform in Bremen
Die Grundsteuerreform in Bremen startet am 1. Januar 2025 und krempelt die Berechnung der lokalen Grundsteuer ordentlich um. Sie setzt neue Maßstäbe für die Bewertung, will die Steuerlast gerechter verteilen und das Steueraufkommen in Bremen und Bremerhaven trotzdem konstant halten.
Hintergrund und Anlass der Grundsteuerreform
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die alte Grundsteuerberechnung als verfassungswidrig eingestuft. Kein Wunder: Die Werte stammten noch aus den 1960er-Jahren und waren einfach nicht mehr zeitgemäß.
Der Bund zog 2019 nach und beschloss die Reform des Grundsteuergesetzes. Alle Grundstücke in Deutschland werden neu bewertet – die Länder dürfen eigene Modelle nutzen. Bremen hält sich im Großen und Ganzen ans Bundesmodell, hat aber die Steuermesszahlen für Wohnimmobilien angepasst, um hier die Belastung etwas abzufedern.
Die Neubewertung stützt sich jetzt auf aktuelle Daten zu Grundstücksgröße, Bodenrichtwerten und Gebäudemerkmalen. Das sorgt für mehr Realitätsbezug – ohne das Gesamtsteueraufkommen künstlich nach oben zu schrauben.
Wesentliche Änderungen für Eigentümer ab 2025
Ab 2025 berechnen die Finanzämter die Grundsteuer in drei Schritten:
- Feststellung des Grundsteuerwerts,
- Ermittlung des Grundsteuermessbetrags,
- Festsetzung der Grundsteuer durch Anwendung des Hebesatzes.
Wichtige Zahlen in Bremen:
| Kategorie | Steuermesszahl | Hebesatz 2025 | Zuständig |
|---|---|---|---|
| Wohngrundstücke | 0,31 Promille | 755 % (Bremen) | Finanzamt Bremen |
| Nichtwohngrundstücke / unbebaute Grundstücke | 0,75 Promille | 896 % (Bremerhaven) | Steueramt Bremerhaven |
Die Zahlungstermine bleiben: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Wer schon ein SEPA-Lastschriftmandat hat, muss sich um nichts kümmern.
Für viele Eigentümer kann sich der Steuerbetrag verändern – je nachdem, wie stark sich der alte Einheitswert vom neuen Grundsteuerwert unterscheidet. Wer Pech hat, zahlt mehr, andere werden entlastet. Die Lage und Art des Grundstücks macht den Unterschied.
Ziele der Reform und Bedeutung der Aufkommensneutralität
Die Bremer Finanzverwaltung betont die aufkommensneutrale Umsetzung. Bedeutet: Die Stadt will 2025 nicht mehr und nicht weniger einnehmen als 2024.
Dafür wurden die Hebesätze angepasst. Ohne diese Korrektur hätten die neuen Werte primär Wohnimmobilien stärker belastet. Bremen hat deshalb die Messzahlen für Wohngrundstücke gesenkt und für andere Nutzungsarten angehoben. Das hält die Verteilung fair und das Gesamtaufkommen stabil.
So verhindert Bremen eine versteckte Steuererhöhung und nutzt den gesetzlichen Spielraum verantwortungsvoll. Für Eigentümer wird die Berechnung transparenter und nachvollziehbarer – und das ist in Zeiten steigender Kosten ein echtes Plus.
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Berechnung und Auswirkungen der neuen Grundsteuer für Eigentümer
Ab 2025 gilt in Bremen die neue Grundsteuer. Sie basiert auf den aktualisierten Grundstückswerten und neuen Steuermesszahlen. Entscheidend sind der Grundsteuerwert, der Hebesatz der Gemeinde und die Art des Grundstücks. Damit werden die alten, verfassungswidrigen Regeln endlich durch ein gerechteres System ersetzt.
Grundlagen der Berechnung: Grundsteuerwert, Steuermesszahlen und Hebesatz
Die Berechnung der Grundsteuer läuft in drei Schritten:
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz.
Der Grundsteuerwert richtet sich nach Größe, Lage, Bodenrichtwert und Nutzung. In Bremen legt die Bewertungsstelle Bremen diesen Wert auf Basis der Verhältnisse vom 1. Januar 2022 fest. Das ist die Basis für die Steuer.
Die Steuermesszahlen wurden bundesweit gesenkt, um die gestiegenen Werte auszugleichen. Für Wohngrundstücke liegt sie bei 0,031 %, für Nichtwohngrundstücke bei 0,034 %. Bremen folgt dem Bundesmodell – eigene landesgesetzliche Anpassungen gibt’s im Prinzip nicht.
Der Hebesatz wird von der jeweiligen Gemeinde bestimmt. In der Stadtgemeinde Bremen liegt der Hebesatz für die Grundsteuer B bei 755 %, in Bremerhaven bei etwa 695 %. Am Ende ergibt die Multiplikation von Steuermessbetrag und Hebesatz die tatsächliche Steuerhöhe.
Unterschiede zwischen Grundstücksarten: Wohngrundstücke, Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke
Die neue Grundsteuer unterscheidet nach der Nutzung des Grundstücks. Das wirkt sich direkt auf Steuermesszahl und Hebesatz aus.
Wohngrundstücke – also Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mietwohngrundstücke – profitieren von der niedrigeren Messzahl. Kommunale oder genossenschaftliche Wohnungsunternehmen bekommen sogar einen 25 %-Abschlag, um günstigen Wohnraum zu fördern.
Nichtwohngrundstücke, etwa für Gewerbe, werden mit einer höheren Messzahl belegt. Je nach Gemeinde gibt’s Unterschiede bei den Hebesätzen, was die Belastung für private Eigentümer und Betriebe unterschiedlich ausfallen lässt.
Unbebaute Grundstücke unterliegen ab 2025 besonderen Regeln: Gemeinden dürfen mit der Grundsteuer C höhere Hebesätze für baureife, aber ungenutzte Flächen verlangen. Das soll Spekulationen unattraktiv machen und mehr Wohnraum schaffen.
Praktische Auswirkungen für Eigentümer in Bremen und Bremerhaven
Für Eigentümer in Bremen und Bremerhaven heißt das: Die Grundsteuer kann – je nach neuem Grundstückswert und kommunalem Hebesatz – steigen oder sinken. Wie hoch die Änderung ausfällt, hängt davon ab, wie sehr der bisherige Einheitswert vom neuen Wert abweicht.
In der Stadt Bremen werden viele trotz des hohen Hebesatzes von 755 % nicht zwangsläufig mehr zahlen, weil die Messzahlen massiv gesenkt wurden. In Bremerhaven ist der Hebesatz etwas niedriger, was die Unterschiede in der Steuerlast leicht abfedert.
Die Grundsteuer wird jährlich fällig, meist in vier Raten. Wer schon ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kommune hat, muss sich um nichts kümmern. Die Festsetzung der Grundsteuer läuft automatisch auf Basis der neuen Werte und Hebesätze.
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Grundsteuerbescheid, Feststellungserklärung und Grundsteuererklärung
Bevor die Grundsteuer überhaupt berechnet wird, steht erstmal die Feststellung des Grundsteuerwerts auf dem Plan. Eigentümer müssen dazu eine Feststellungserklärung beim zuständigen Finanzamt – in Bremen ist das der Senator für Finanzen – abgeben, meistens digital über das ELSTER-Portal. Das klingt erstmal bürokratisch, ist aber tatsächlich recht unkompliziert, wenn man die passenden Unterlagen parat hat.
Nach der Prüfung kommt dann der Grundsteuerwertbescheid ins Haus. Der bestätigt den neuen Wert deines Grundstücks. Erst daraufhin berechnet die Gemeinde die eigentliche Grundsteuer. Am Ende flattert dann der Grundsteuerbescheid ins Postfach, und du weißt, was jährlich fällig wird.
Die Grundsteuererklärung will Details: Grundstücksfläche, Lage, Nutzung, Baujahr, Eigentumsverhältnisse – das volle Programm. Wer hier Fehler macht oder später was ändert, sollte das unbedingt der Bewertungsstelle Bremen melden. Sonst gibt’s womöglich Ärger, und die Berechnung passt nicht mehr. Ehrlich gesagt, das ist lästig, aber ohne diese Genauigkeit läuft’s einfach nicht rechtssicher.
Häufig gestellte Fragen zur Grundsteuer in Bremen
Seit 2025 gilt in Bremen die neue Grundsteuerreform. Sie betrifft jeden, der hier ein Grundstück oder eine Immobilie besitzt. Die Bewertungsmaßstäbe wurden komplett neu aufgesetzt – endlich weg von den veralteten Zahlen aus den 60ern. Klingt nach viel Veränderung? Ist es auch, und es lohnt sich, da genauer hinzuschauen, gerade wenn’s ums eigene Geld geht.
Wie berechnet sich die Grundsteuer in Bremen nach der Reform?
Bremen fährt mit dem wertabhängigen Bundesmodell. Die Steuer setzt sich aus dem Grundsteuerwert, der Steuermesszahl und dem Hebesatz der Gemeinde zusammen. Hier wird’s ehrlich gesagt manchmal etwas undurchsichtig – kein Wunder, dass viele Eigentümer Fragen haben.
Der Grundsteuerwert hängt von Lage, Größe, Bodenrichtwert und Gebäudedaten ab. Für Wohnimmobilien wurde die Steuermesszahl extra gesenkt, damit’s nicht zu teuer wird. Den Hebesatz legen die Städte Bremen und Bremerhaven fest. Wer hier nicht durchblickt, sollte sich unbedingt professionelle Unterstützung holen – etwa von einem erfahrenen Immobilienmakler wie Rieger aus Bremen. Der kennt die lokalen Feinheiten und kann im Zweifel bares Geld sparen.
Welche Fristen müssen Eigentümer in Bremen für die Abgabe der Steuererklärung beachten?
Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts war bis Ende Oktober 2022 digital über ELSTER fällig. Wer das verpasst hat, sollte schnell nachbessern, sonst drohen Sanktionen.
Spätere Änderungen – etwa bei Neubauten oder Eigentümerwechsel – müssen der Finanzverwaltung rechtzeitig gemeldet werden. Ab Januar 2025 kommen dann die neuen Bescheide. Wer unsicher ist, kann übrigens bei Immobilienmakler Rieger nachfragen – der Service reicht hier oft weiter als gedacht.
Welche Auswirkungen hat die Reform der Grundsteuer auf die Immobilienbesitzer in Bremen?
Die Reform ist offiziell aufkommensneutral gedacht – also soll die Stadt insgesamt nicht mehr einnehmen als vorher. Aber ehrlich: Für einzelne Eigentümer kann’s schon ordentlich rauf- oder runtergehen, je nachdem, wo das Grundstück liegt und wie es bewertet wurde.
Gerade in den beliebten Innenstadtlagen steigen die Werte und damit oft auch die Steuer. Wer eher am Stadtrand wohnt, könnte dagegen entlastet werden. Die Umstellung sorgt für mehr Fairness, zumindest auf dem Papier – wie’s im Einzelfall aussieht, hängt aber stark von den Details ab.
Wie verändert sich die Höhe der Grundsteuer für Mehrfamilienhäuser im Vergleich zu Einfamilienhäusern?
Mehrfamilienhäuser mit großen Flächen und hohen Bodenwerten sind oft stärker betroffen. Da kann die Steuer schon mal spürbar steigen.
Einfamilienhäuser in ruhigeren Gegenden profitieren meistens von niedrigeren Vergleichswerten. Bremen hat die Steuermesszahl extra angepasst, damit Wohngrundstücke nicht über Gebühr belastet werden – ein Schritt, den man wirklich begrüßen kann.
Welche Dokumente benötigen Eigentümer in Bremen für die Neubewertung ihrer Grundstücke?
Man braucht Flurstücksnummer, Grundstücksfläche, Baujahr, Wohnfläche und den Bodenrichtwert. Das findet man im Grundbuch, in alten Bauunterlagen oder auf dem Online-Portal der Katasterämter. Wer da nicht weiterkommt, sollte sich nicht scheuen, einen Experten wie Immobilienmakler Rieger zu kontaktieren – der weiß, wo man suchen muss und spart dir Zeit und Nerven.
Diese Daten sind die Basis für den neuen Grundsteuerwert und damit auch für alles, was ab 2025 auf dem Bescheid steht. Wer hier schludert, zahlt am Ende vielleicht drauf – das muss echt nicht sein.
Mit welchen Änderungen bei den Steuersätzen können Bremer Eigentümer rechnen?
Die Hebesätze werden in Bremen nach Auswertung der neuen Werte angepasst. Das Ziel? Eigentlich soll der Gesamtertrag möglichst stabil bleiben – zumindest auf dem Papier.
Steigen die Grundstückswerte im Schnitt, kann Bremen den Hebesatz senken, um die Steuerlast nicht explodieren zu lassen. Fallen die Werte, wird’s oft teurer. Klingt erstmal fair, aber wie gerecht das am Ende wirklich verteilt wird? Da darf man ruhig skeptisch bleiben. Wer unsicher ist, wie sich das konkret auf die eigene Immobilie auswirkt, sollte sich nicht allein auf allgemeine Infos verlassen – ein Gespräch mit einem echten Profi lohnt sich. Immobilienmakler Rieger aus Bremen kennt die lokalen Besonderheiten und hilft, steuerliche Fallstricke zu vermeiden. Wer beim Thema Grundsteuer und Hebesätze nicht ins Fettnäpfchen treten will, ist hier definitiv an der richtigen Adresse.